AGB

Ferienwohnungen Gödecke, vertreten durch Sven und Olaf Gödecke, Bövergeest 153, 25826 Sankt Peter-Ording.
Der Mietvertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter kommt erst mit Übersendung der Buchungsbestätigung an den Mieter zustande.

Das Mietobjekt wird ausschließlich für die im Mietvertrag festgeschriebene Zeit und maximale Personenanzahl sowie nur zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Nutzungsüberlassung des Mietobjektes an Dritte ist dem Mieter untersagt. Bei Verstößen hiergegen ist der Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt.

Zusatzleistungen wie z.B. Handtücher, Bettwäsche, Kinderbetten, -hochstühle sind – wenn nichts Abweichendes vereinbart wurde – sind nicht im Preis enthalten, und werden nicht vom Vermieter zur Verfügung gestellt. Zusatzleistungen können vom Mieter je nach Verfügbarkeit kostenpflichtig hinzugebucht werden.

Haustiere dürfen sich nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung (Einwilligung) im Mietobjekt aufhalten. Der Vermieter behält sich in diesem Fall die Geltendmachung eines Aufpreises sowie erhöhter Reinigungskosten ausdrücklich vor. Betten und Möbel dürfen von Haustieren ausdrücklich nicht genutzt werden. Bei Zuwiderhandlung fällt eine zusätzliche Reinigungsgebühr von mindest. 100,– an.

Sofern das Mietobjekt mit einem Internetanschluss / WLAN ausgestattet ist, übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung für die Funktionsfähigkeit des Internetanschluss / WLANs oder aus der Nutzung herrührende Schäden, insbesondere bei einem Virenbefall. Jede missbräuchliche Verwendung des Internetanschlusses / WLANs, insbesondere das Nutzen rechtswidriger Inhalte aus dem Internet, beispielsweise die rechtswidrige Nutzung urheberrechtliche geschützter Inhalte, ist untersagt. Der Mieter stellt den Vermieter von jedweden aus einer missbräuchlichen Nutzung des Internetanschlusses / WLANs folgenden Forderungen Dritter frei.

An- / Abreise, Schlüsselübergabe

Das Mietobjekt steht dem Mieter frühestens ab 15.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Die Anreise hat bis spätestens 21.00 Uhr zu erfolgen. Sofern das Mietobjekt im vorgenannten Zeitraum aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, noch nicht bezugsfertig sein sollte, stehen dem Mieter keine Schadensersatzansprüche zu. Abweichende Anreisezeiten sind rechtzeitig vorab mit dem Vermieter zu vereinbaren.

Am Abreisetag ist das Mietobjekt bis spätestens 10.00 Uhr zu verlassen, und der Schlüssel dem Vermieter auszuhändigen. Das Mietobjekt ist besenrein zu übergeben. Angefallener Müll ist unter Beachtung der vorgeschriebenen Mülltrennung selbständig in den zugewiesenen Hausmülltonnen zu entsorgen.

Benutztes Küchenzubehör (Geschirr, Töpfe usw.) ist sauber und gründlich gereinigt in den entsprechenden Küchenschränken zu verstauen. Bei einer Missachtung dieser Vorgaben behält sich der Vermieter vor, eine gründliche Objektreinigung auf Kosten des Mieters durchzuführen, wobei sich die hierfür beim Mieter anfallenden Kosten am Grad der Verschmutzung bemessen.

Bei Verlust eines Objektschlüssels hat der Mieter die Kosten für den Austausch der Schließanlage zu tragen.

Der Vermieter haftet für Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem eigenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten oder von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruht. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, ist die Haftung des Vermieters auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Mieter vertraut und vertrauen durfte. Eine darüberhinausgehende Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Vermieters für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alternative 1 BGB, ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Leistungen und Preise können jederzeit verändert werden und somit von den Angaben auf der Internetseite und in Druckerzeugnissen abweichen. Maßgeblich sind lediglich die im Mietvertrag gemachten Angaben. Druckfehler und Irrtümer bleiben vorbehalten.

Der Mieter erhält ein gereinigtes Mietobjekt in ordnungsgemäßem Zustand und mit vollständiger Ausstattung gemäß Inventarliste zur Verfügung gestellt. Etwaige Schäden, Verschmutzungen oder fehlendes Inventar sind dem Vermieter unverzüglich, spätestens 36 h nach Bezug, schriftlich anzuzeigen. Bei unterlassener Anzeige sind Ansprüche des Mieters ausgeschlossen.

Der Mieter hat das Mietobjekt einschließlich des mitvermieteten Inventars und Mobiliars pfleglich zu behandeln und am vorgefundenen Ort zu belassen, vornehmlich darf es auf keinen Fall in andere Wohnung gestellt, gebracht werden. Während der Mietdauer entstehende Schäden sind vom Mieter zu verantworten und unverzüglich schriftlich gegenüber dem Vermieter anzuzeigen.

Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ist der Vermieter bei auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zu einer Beseitigung der Störung beizutragen und einer Schadenentstehung vorzubeugen.

Das Laden von Elektrofahrzeugen ist nicht Bestandteil der Vermietung zu Urlaubszwecken.

Sollte das Mietobjekt durch höhere Gewalt (z.B. durch Feuer, Flut, Sturm usw.) zerstört oder derart beschädigt werden, dass es nicht bewohnbar ist, kann der Vermieter dem Mieter entweder ein gleichwertiges Ersatzmietobjekt anbieten oder vom Mietvertrag zurückzutreten bzw. diesen fristlos kündigen.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Der Mieter wird nicht dadurch von der Verpflichtung zur Entrichtung der Miete befreit, dass der Mieter durch einen in seiner Person liegenden Grund (z. B. Erkrankung, Verhinderung aus privaten oder beruflichen Gründen usw.) das Mietobjekt nicht nutzen kann. Der Vermieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen (regelmäßig 10% des vereinbarten Mietzinses) sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung anrechnen lassen.

Sollte das Mietobjekt nicht anderweitig vermietet werden, hat der Mieter also regelmäßig mindestens 90% des vereinbarten Mietzinses zu zahlen, auch wenn der Mieter das Mietobjekt nicht nutzt. Dem Mieter wird insoweit jedoch die Möglichkeit zur Benennung eines Ersatzmieters eingeräumt, vorausgesetzt, dass Buchungszeit, Mietobjekt und Mietpreis nicht verändert werden.

Ferner behält sich der Vermieter vor, im Falle einer nicht begründbaren Stornierung eine zusätzliche Stornierungsgebühr in Höhe von 50,00 € anzusetzen.

Es wird dem Mieter daher dringend empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

Informationen zum Datenschutz können unserer Homepage unter Datenschutz im Internet entnommen werden bzw. sind im Büro in schriftlicher Form einsehbar.

Sollten einzelne Regelungen dieser Mietbedingungen nichtig, unwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall gelten Regelungen, welche die Parteien vernünftigerweise getroffen hätten, wenn sie die Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Lücke erkannt hätten. § 10 Anwendbares Recht und Nebenabreden / Änderungen (1)
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Nebenabreden sind nicht getroffen. Sämtliche Nebenabreden, Änderungen und/oder Ergänzungen des Mietvertrages einschließlich dieser Mietbedingungen bedürfen aus Beweisgründen der Schriftform.

Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen der Parteien aus und im Zusammenhang mit dem Mietvertrag einschließlich dieser Mietbedingungen ist St. Peter Ording bzw. der Ort des jeweiligen Mietobjektes.

Soweit zulässig wird als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Mietvertrag einschließlich dieser Mietbedingungen Husum / Nordfriesland vereinbart.

Stand: 01.2025